30-03-2013, 16:23
(30-03-2013, 16:19)Ibykus schrieb: Dein Selbstbehalt 1.400 € beträgt, dann verstehe ich nicht, warum Du die Abänderungsklage verlierst, wenn Dein AG Dir nur noch ein Einkommen unterhalb des Selbstbehaltes zahlt (900)?
Diverse Rückstände und sonstige Schulden werden wohl ebenfalls gepfändet. Die halten sich nicht an Selbstbehalte, sondern an den pfändungsfreien Betrag. Der kann, wie du schon richtig sagtest bis auf das sozialrechtliche Minimum heruntergehen.