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Ehegattentrennungsunterhalt gefordert - reagieren oder abwarten?
#3
(30-03-2013, 20:22)DerArsch schrieb: - Ehegattentrennungsunterhalt
- ein Kind, 1,5 Jahre alt
Somit darfst Du, bis auf den Selbstbehalt erstmal alles an Ex abdrücken.
Da das Kind noch keine 3 Jahre ist, kann sie sich in die Hängematte legen.

(30-03-2013, 20:22)DerArsch schrieb: - Ex-Rattin verdiente bis Februar 674€ als Azubi
Bitte die RAttin nicht mit der Ex verwechseln. Wink
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Ehegattentrennungsunterhalt gefordert - reagieren oder abwarten? - von blue - 30-03-2013, 20:38

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