30-03-2013, 20:38
(30-03-2013, 20:22)DerArsch schrieb: - EhegattentrennungsunterhaltSomit darfst Du, bis auf den Selbstbehalt erstmal alles an Ex abdrücken.
- ein Kind, 1,5 Jahre alt
Da das Kind noch keine 3 Jahre ist, kann sie sich in die Hängematte legen.
(30-03-2013, 20:22)DerArsch schrieb: - Ex-Rattin verdiente bis Februar 674€ als AzubiBitte die RAttin nicht mit der Ex verwechseln.