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Ehegattentrennungsunterhalt gefordert - reagieren oder abwarten?
#14
Hallo,

also zu Punkt 4 kann ich nur sagen, dass das die Richter herzlich wenig interessiert. Meine Ex ist mit nichts gekommen und hat alles mitgenommen und dann darf ich ihr den Lebensstandard (den sie durch mich hatte und nicht durch eigene Arbeit) noch erhalten. Einmal im gemachten Nest, dann bleibt es gemuetlich bis ans Lebensende. Punkt 5 kannst Du auch getrost vergessen. Meine Ex arbeitet auch nicht obwohl sie muesste. Wie ich arbeitslos geworden bin, habe ich verlangt, dass der Unterhalt angepasst, bzw. ausgesetzt wird, das war vor einem Jahr. Die Anhoerung dazu war vor zwei Wochen und den Entscheid bekomme ich in zwei Wochen. Ich gehe davon aus, dass der Richter unparteiisch entscheiden wird, dass Madame weiterhin mit dem notwendigsten von mir versorgt wird. Die Richter interessiert auch nicht ob Du völlig Pleite durch Umzug, Anwälte, Gerichtskosten und neu anzuschaffenden Hausrat bist. Die quetschen Dich solange aus, bis nichts mehr übrig ist, d. h. es dürfte dann zügig gepfändet werden.

Vielleicht mal den Ratgeber vom LD lesen, wenn man gerne ferne Länder bereist.

Gruß

Pennfred
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Ehegattentrennungsunterhalt gefordert - reagieren oder abwarten? - von Pennfred - 31-03-2013, 03:14

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