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Ehegattentrennungsunterhalt gefordert - reagieren oder abwarten?
#16
(30-03-2013, 20:22)DerArsch schrieb: Poste hier auch nochmal .............................
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Also am besten bleibste mal bei EINEM Thread. Da blickt ja sonst niemand mehr durch.

So und jetzt konkret:

1. fürs Kind Stufe 4 DüssTab ist viel zu hoch bei 1800 netto und 2 Unterhaltsberechtigten. Richtiger wäre Stufe 1, d.h. 225.- €
2. Erteile überall die gleiche Auskunft
3. Bleibe (erstmal) in der Wohnung und stelle demnächst Antrag auf aufstockendes Hartz4 (wenn keine Partnerin/Erw. Person bei dir wohnt) und du kein Vermögen über 4500€ hast (ohne Auto bis 7500). Umziehen kannst du noch, wenn dich das Amt dazu auffordert. Das erste Halbe Jahr wird eh bezahlt. [dafür musst du dich aber etwas schlau machen und weniger rumjammern]
4. Auf jeden Fall muss die neue Wohnugn ein Kinderzimmer haben. Alles andere gefährdert längerfristig den Umgang.

Wenn du dich solide auf den Hartz4-Antrag vorbereitest und dann einen Bescheid hast (= amtliche Armutsbescheinigung) ist das 1. gleichzeitig die Berechtigung PKH zu kriegen und 2. die wirksamste Abwehr gegen zuviel TU und KU.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Ehegattentrennungsunterhalt gefordert - reagieren oder abwarten? - von sorglos - 31-03-2013, 03:20

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