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Ehegattentrennungsunterhalt gefordert - reagieren oder abwarten?
#21
(31-03-2013, 04:04)DerArsch schrieb: Es läuft jetzt seit knapp 4 Monaten.
Dafür können wir hier nix.

Dennoch kannst du dir 90% deiner Fragen mit hilfe der T-FAQ und der Suchfunktion hier beantworten.

(31-03-2013, 04:04)DerArsch schrieb: Ich soll mich jetzt der dritten Instanz offenbaren ...
Wer einmal Auskunft gegeben hat, verbessert oder verschlechtert nichts, wenn er auch dort eine Kopie der Auskunft abgibt.

(31-03-2013, 04:04)DerArsch schrieb: Dazu will ich wissen, ob seine Berechnungen und Ansprüche korrekt sind.
Dem Grund nach wohl schon - aber mangels valider Daten, kann dir die Berechnung wohl nur dein Anwalt geben.

(31-03-2013, 04:04)DerArsch schrieb: Worauf soll ich noch warten und was soll ich sortieren?
Das "warten" oben bezog sich nur auf die Antwort des Jobcenters der Kimu auf deine Auskuft.

Ansonsten: sortiere deine Entscheidungen und nächsten Schritte... Dafür mußt du dich erstmal für eine Grundstrategie entscheiden: aushalten, aufstocken, auswandern, ausweichen, auflaufen, abkacken ;-)
Es ist richtig: wenn du nur unentschieden rumwartest, wählst du automatisch die letzte.

Nimmt man mal an du willst hier bleiben, in der Nähe des Kindes sein, deinen Job behalten, also "aushalten" oder "aufstocken" wählen, dann ist es jedenfalls sinnvoll die Ansprüche mal schichtweise abzuarbeiten.

d.h.
- schriftliche Umgangsvereinbarung mit Kimu machen
- KU für zwei Jahre titulieren, um ihn aus der Streitmase zu nehmen (Vorlage --> Download)
- bezügl. TU wird wohl auch eine Zahlung sinnvoll sein. Kommst wohl nicht drumrum, weil du geheiratet hast.

Jedenfalls, einfach nix zahlen, bringt gar nichts. Es häuft sich nur ein Berg an, der dir so oder so das Genick bricht.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Ehegattentrennungsunterhalt gefordert - reagieren oder abwarten? - von sorglos - 31-03-2013, 12:15

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