31-03-2013, 21:59
Den Zeugen zu laden wird die StAschaft beantragt haben.
Und sie wird das auch begründet haben.
Ich weiß nicht, was man noch alles bei der Durchsuchung gefunden hat. Der Vertrag belastet Dich natürlich erst mal und dem muss der StA auch nachgehen. Inwieweit sich daheraus verwertbare Beweise oder Indizien ergeben, kann man am Anfang der Ermittlungen nicht immer beurteilen. Man weiß ja auch nicht, wie sich der Zeuge einlassen und äußern wird.
Ich habe Zeugen in der Verhandlung schon weinen gesehen und erlebt, dass frechdreiste Jugendliche abgebrüht zusammen gehalten haben, sodass man den Schuldigen nicht ausfindig machen konnte. Wenn man immer schon im Voraus wüßte, was Zeugen aussagen, brauchte man sie schon deswegen nicht zu laden.
Aber immerhin weißt Du ja nun, in welche Richtung die Reise geht.
Unterhaltspflichtverletzung durch Nichtleistung trotz Leistungsfähigkeit.
Evtl. auch darum, ob es Dir möglich war, Dich durch gewerbliche Nutzung des Bootes leistungsfähig zu machen ...
Jedenfalls hätte ich als StA einen solchen Zeugen auch geladen!
Inwieweit auch eine kommissarische Vernehmung, § 223 II StPO, sinnvoll sein könnte, muss Dich bei dieser Sachlage nicht vorrangig interessieren.
Ich wäre vielmehr darauf bedacht, unbeschadet aus der Sache wieder heraus zu kommen - dann können Dir auch die Verfahrenskosten egal sein.
Und sie wird das auch begründet haben.
Ich weiß nicht, was man noch alles bei der Durchsuchung gefunden hat. Der Vertrag belastet Dich natürlich erst mal und dem muss der StA auch nachgehen. Inwieweit sich daheraus verwertbare Beweise oder Indizien ergeben, kann man am Anfang der Ermittlungen nicht immer beurteilen. Man weiß ja auch nicht, wie sich der Zeuge einlassen und äußern wird.
Ich habe Zeugen in der Verhandlung schon weinen gesehen und erlebt, dass frechdreiste Jugendliche abgebrüht zusammen gehalten haben, sodass man den Schuldigen nicht ausfindig machen konnte. Wenn man immer schon im Voraus wüßte, was Zeugen aussagen, brauchte man sie schon deswegen nicht zu laden.
Aber immerhin weißt Du ja nun, in welche Richtung die Reise geht.
Unterhaltspflichtverletzung durch Nichtleistung trotz Leistungsfähigkeit.
Evtl. auch darum, ob es Dir möglich war, Dich durch gewerbliche Nutzung des Bootes leistungsfähig zu machen ...
Jedenfalls hätte ich als StA einen solchen Zeugen auch geladen!
Inwieweit auch eine kommissarische Vernehmung, § 223 II StPO, sinnvoll sein könnte, muss Dich bei dieser Sachlage nicht vorrangig interessieren.
Ich wäre vielmehr darauf bedacht, unbeschadet aus der Sache wieder heraus zu kommen - dann können Dir auch die Verfahrenskosten egal sein.