01-04-2013, 03:34
Moin,
wir haben eine betriebliche Altersvorsorge in die man bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung einzahlen kann.
Das wird zuerst mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld aufgebraucht, sollte man dann noch mehr einzahlen wollen (bis zu den 4%) wird das vom Grundgehalt genommen.
Könnte ich damit mein Grundgehalt soweit mindern, dass der Unterhalt nach Abzug der Altersvorsorgebeiträge berechnet wird und ich somit bei der Neuberechnung weniger Unterhalt zahlen muss?
wir haben eine betriebliche Altersvorsorge in die man bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung einzahlen kann.
Das wird zuerst mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld aufgebraucht, sollte man dann noch mehr einzahlen wollen (bis zu den 4%) wird das vom Grundgehalt genommen.
Könnte ich damit mein Grundgehalt soweit mindern, dass der Unterhalt nach Abzug der Altersvorsorgebeiträge berechnet wird und ich somit bei der Neuberechnung weniger Unterhalt zahlen muss?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.