01-04-2013, 13:06
(01-04-2013, 12:42)Driver schrieb: @pDein Empfinden wird nicht der Maßstab sein, sondern allenfalls das Strafmaß beeinflussen.
Wenn man aber wie jetzt nichts findet weil nichts da ist zum finden und ich wird trotzdem Verurteilt dann find ich das nicht in Ordnung !!
Driver schrieb:Warum muß man erst bis zum OLG gehen um die Chance auf ein faires rechtsstaatliches Urteil zu bekommendarauf solltest Du nicht zu sehr hoffen!
Wenn über die Fakten geurteilt wurde, dann kann sich das OLG als "Rechtsbschwerdeinstanz" nur noch um das Rechtliche kümmern.
Die Tatsache, dass Du eien Anwalt hinzugezogen hast, berhuigt immerhin ein ganz klein wenig .....
Und wenn die Sachlage hinsichtlich Deiner Leistungsunfähigkeit klar und unbestritten sind, kannst Du Dir den auch noch sparen (der ist nämlich nicht billig)!
Übrigens verkennt beppo oben offensichtlich, dass auch ein OLG Teil des Rechtssystems ist !