01-04-2013, 13:27
(01-04-2013, 12:59)Ibykus schrieb: Deshalb entscheidet und lädt -wie vorliegend- auch das Gericht über die Zeugen. Der Staatsanwalt, dem Du das unterstellst, hat doch gar nicht geladen sondern die Ladung beantragt.
Wieso verdrehst du meine Sätze in Gegenteil, was bringt das? Ich habe geschrieben, dass der Staatsanwalt das nicht allein kann. Du denkst dir Falschaussagen aus und schreibst sie mir zu, einen Grund für solches handeln kann ich nicht erkennen, außer dir geht's nur darum, Argumente durch den Vorwurf fehlender Rechtskenntnisse zu ersetzen.
Was stimmt nicht an Trivialitäten, dass auch der Staatsanwalt ermittelt?