01-04-2013, 15:29
Du sprichst hier wohl eine Umgangspflegschaft an. Das ist etwas exotisch.
Grundsätzlich ist der Beschluss des Gerichts bindend. Es kann eigentlich auch nicht sein, dass erst Leistungen bewilligt werden müssen, wenn kein Antrag nach SGB gestellt wurde.
Grundsätzlich ist der Beschluss des Gerichts bindend. Es kann eigentlich auch nicht sein, dass erst Leistungen bewilligt werden müssen, wenn kein Antrag nach SGB gestellt wurde.