01-04-2013, 16:15
Driver schrieb:Ich will Dir gerne glauben, dass Du nicht leistungsfähig bist. Aber ich glaube Vätern sowieso grundsätzlich mehr, als ein ungläubiger Staatsanwalt, der Dir zudem noch mit Hilfe eines Zeugens beweisen will, dass Du möglicherweise Deine Leistungsähigkeit ändern konntest oder tatsächlich sogar entgegen Deiner Behauptung nicht leistungsunfähig warst. Die Sache zu seiner Zufriedenheit (nicht zu Deiner Zufriedenheit!) aufzuklären, hat er beantragt den "Mietvertragszeugen" zu laden. Dazu ist er berechtigt, u.U. verpflichtet.Ibykus schrieb:(01-04-2013, 15:04)Driver schrieb: Warum muß man erst bis zum OLG gehen um die Chance auf ein faires rechtsstaatliches Urteil zu bekommendarauf solltest Du nicht zu sehr hoffen!
Wenn über die Fakten geurteilt wurde, dann kann sich das OLG als "Rechtsbschwerdeinstanz" nur noch um das Rechtliche kümmern.
Die Tatsache, dass Du eien Anwalt hinzugezogen hast, berhuigt immerhin ein ganz klein wenig .....
Und wenn die Sachlage hinsichtlich Deiner Leistungsunfähigkeit klar und unbestritten sind, kannst Du Dir den auch noch sparen (der ist nämlich nicht billig)!
Das ist mein Problem die Fakten !!! Fakt ist monatliches EK 390 € + ein mal 800€ ( welches nicht belegt ist, ich aber gerne zugestehen würde ) !!! damit ist eine Leistuingsfähigkeit begründet ?? Und wenn doch eine Verurteilung kommt bleibt nur noch das OLG !!! Denn der Richter aufm AG wird nicht sagen oh je keine Leistungsfähigkeit - Freispruch, nein er wird verurteilen !!
Wenn sich aus dem Zeugen kein "Honig saugen" läßt und die angegebenen Einkommensverhältnisse nicht widerlegt werden können, besteht kein Grund, sich vor dem Urteil des AG zu fürchten. Dann wirst Du frei gesprochen und die Sache dem Landgericht als Berufungsinstanz vorzulegen erübrigt sich. Das OLG entscheidet nur darüber, ob das Recht selbst richtig angewendet wurde. Die von den Vorinstanzen (AG, LG) festgestellte Sachlage (Tatsachen) wird von der Revisionsinstanz (hier: OLG) als richtig unterstellt.
Inwieweit der von Dir bereits vorgelegte Mietvertrag eine Dich belastende Argumentation ermöglicht, weiß ich nicht. Ich kann hier in Unkenntnis der Aktenlage nur Grundsätzliches ansprechen.
Auch ich bin über staatsanwaltliches Handeln aus mancherlei Gründen oft verärgert.
Das kann Dich aber wenig beruhigen und helfen können Dir meine schlimmen Gedanken auch nicht.