01-04-2013, 17:22
(01-04-2013, 16:59)p schrieb: Was genau hat das Gericht gesagt,
Ich schreibe den genauen Wortlaut des Beschlusses einmal ab:
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Nicht öffentliche Sitzung vom....
Beschluß in der Umgangssache........
Gegenwärtig: Richter.....
Betroffene, Antragstellerin, Verfahrensbeiständin, Antragsgegner....
vom Jugendamt: Frau....
der Verfahrensbeistand Frau...
"Nach ausführlicher Erörterung schließen die Parteien folgende Vereinbarung:
Der Umgang des Antragsgegners mit dem Kind ....wird in Abänderug der Vereinbarung vom .....wie folgt geändert:
Einmal wöchentlich für 2 Stunden begleitet. Die Durchführung und Organisation des Umganges übernimmt das Jugendamt.
Laut diktiert, nochmals vorgespielt und genehmigt.
B.u.V.: Das Gericht macht sich die vorstehende Vereinbarung zu Eigen.
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(Die Antragstellerin -meine Freundin- hatte deshalb, weil ich das Kind nach 4 normalen freien Umgängen geschlagen haben soll sowie sexuell übergriffig geworden sein soll, den Antrag gestellt, das offene Umgangsrecht wegen der obigen Begründungen in begleitenden Umgang zu ändern.)