Au Backe.
Dem Mist hast Du vergleichsweise zugestimmt?
Liest sich zudem widersprüchlich: Oben steht Beschluß, unten ist von Vereinbarung die Rede...
Der Beschluß bezieht sich vermutlich auf die Aufhebung der vorherigen Regelung.
Der Vergleich bezieht sich auf das, was jetzt an ihre Stelle tritt bzw. treten soll.
Ich hätte dieser 'Vereinbarung' niemals zugestimmt/würde mich mit allen Mitteln gegen diese stellen. Sie wirkt nun wie ein Eingeständnis.
Was sagt Anwalt dazu? Welche Rechtsmittel bleiben?
.
Dem Mist hast Du vergleichsweise zugestimmt?
Liest sich zudem widersprüchlich: Oben steht Beschluß, unten ist von Vereinbarung die Rede...
Der Beschluß bezieht sich vermutlich auf die Aufhebung der vorherigen Regelung.
Der Vergleich bezieht sich auf das, was jetzt an ihre Stelle tritt bzw. treten soll.
Ich hätte dieser 'Vereinbarung' niemals zugestimmt/würde mich mit allen Mitteln gegen diese stellen. Sie wirkt nun wie ein Eingeständnis.
Was sagt Anwalt dazu? Welche Rechtsmittel bleiben?
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