01-04-2013, 18:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-04-2013, 18:42 von StrengGeheimerInformant.)
Wird wohl nur noch eine Frage der Zeit sein, bis diese Art "common-law-marriage", welche nicht nur in Kanada praktiziert wird, nach Deutschland überschwappt.
Mit "Bedarfsgemeinschaft" (*1) hat man u.a. ja schon den Anfang gemacht - und jeder mit gemeinsamen Kind hängt voll drin! Nicht zu reden von Urteilen zum Thema Gleichstellung Ehe & 'Wilde' (wie z.B. 3-jähriger Mutterschutz, bezahlt vom Vater).
Irgendwie müssen die zotteligen und sich verweigernden Nutztiere doch an die Kandarre zu legen sein.
Selbstverständlich handhabt man es aber in der Steuerklassenbetrachtung etwas lockerer. Das könnte ja Einnahmen verhindern - oder kennt hier jemand einen Single mit Kind (bzw. Geschiedenen), der es weiter als StKl. I oder II gebracht hat?
Wie auch immer: Erschreckend, was da in Kanada und Co. abgeht.
Aber für manche gilt ja; Zitat Weltspiegel, Video von Spiegel TV: "Ich verdiene es, es ist schön, ein komfortables Leben zu haben"
Unglaublich
________________________
(1*) Auszug aus Wikimannia:
Die Zwangsehe ist eine in Deutschland zunehmende Erscheinung. Zu einer Zwangsehe kann es auf viererlei Weise kommen:
- durch Nötigung eines oder beider Brautleute durch Privatpersonen (bspw. aus dem Kreis der Familie)[1]
- durch einen Verwaltungsakt des Staates durch das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II), wodurch Unterhaltspflichten zwischen nichtverheirateten Menschen staatlicherseits verfügt werden.
- durch Scheidung einer bürgerlichen Ehe, wobei die Ehefrau aus den Pflichten ihrem Ehemann gegenüber entlassen, der Ehemann hingegen aus den Pflichten gegenüber seiner Ehefrau nicht entlassen wird.
- durch die Geburt eines unehelichen Kindes wird der Mann (Erzeuger) einseitig in eine Zahlknechtschaft gezwungen. Er hat forthin Mutter und Kind zu versorgen, während der Mutter keinerlei Pflichten erwachsen, sondern nur Forderungen gegenüber dem Erzeuger ihres Kindes.
TrennungsFAQ
"Finanziell gesehen gibt es in Deutschland keine Scheidung, nicht einmal eine Trennung, wenn Kinder vorhanden sind." [2]
Joachim Wiesner
"In Deutschland kann jeder aus der Ehe aussteigen, der will; Gründe dafür braucht er nicht." [3]
Mit "Bedarfsgemeinschaft" (*1) hat man u.a. ja schon den Anfang gemacht - und jeder mit gemeinsamen Kind hängt voll drin! Nicht zu reden von Urteilen zum Thema Gleichstellung Ehe & 'Wilde' (wie z.B. 3-jähriger Mutterschutz, bezahlt vom Vater).
Irgendwie müssen die zotteligen und sich verweigernden Nutztiere doch an die Kandarre zu legen sein.
Selbstverständlich handhabt man es aber in der Steuerklassenbetrachtung etwas lockerer. Das könnte ja Einnahmen verhindern - oder kennt hier jemand einen Single mit Kind (bzw. Geschiedenen), der es weiter als StKl. I oder II gebracht hat?
Wie auch immer: Erschreckend, was da in Kanada und Co. abgeht.
Aber für manche gilt ja; Zitat Weltspiegel, Video von Spiegel TV: "Ich verdiene es, es ist schön, ein komfortables Leben zu haben"
Unglaublich
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(1*) Auszug aus Wikimannia:
Die Zwangsehe ist eine in Deutschland zunehmende Erscheinung. Zu einer Zwangsehe kann es auf viererlei Weise kommen:
- durch Nötigung eines oder beider Brautleute durch Privatpersonen (bspw. aus dem Kreis der Familie)[1]
- durch einen Verwaltungsakt des Staates durch das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II), wodurch Unterhaltspflichten zwischen nichtverheirateten Menschen staatlicherseits verfügt werden.
- durch Scheidung einer bürgerlichen Ehe, wobei die Ehefrau aus den Pflichten ihrem Ehemann gegenüber entlassen, der Ehemann hingegen aus den Pflichten gegenüber seiner Ehefrau nicht entlassen wird.
- durch die Geburt eines unehelichen Kindes wird der Mann (Erzeuger) einseitig in eine Zahlknechtschaft gezwungen. Er hat forthin Mutter und Kind zu versorgen, während der Mutter keinerlei Pflichten erwachsen, sondern nur Forderungen gegenüber dem Erzeuger ihres Kindes.
TrennungsFAQ
"Finanziell gesehen gibt es in Deutschland keine Scheidung, nicht einmal eine Trennung, wenn Kinder vorhanden sind." [2]
Joachim Wiesner
"In Deutschland kann jeder aus der Ehe aussteigen, der will; Gründe dafür braucht er nicht." [3]