01-04-2013, 18:36
(01-04-2013, 18:07)Skipper schrieb: Beschluß hin oder her.wenn Du das sagst, wollen wir das mal glauben. Ich habe allerdings meine Zweifel daran, ob ein Vergleich vorliegt. Dann müsste der Richter wenigstens ein Protokoll darüber angefertigt haben.
Hier haben die Parteien einem Prozeßvergleich zugestimmt, der beschlossen wurde. MW ist ein solcher Vergleich schwer(er) angreifbar.
Dem Wortlaut nach haben die Parteien über den Prozessgegenstand lediglich eine "Vereinbarung" getroffen:
Die Parteien sind sich einig darüber, dass der Hund nur drei Beine hatte, als er seinem Frauchen übergeben wurde ..." (Sie streiten aber weiterhin darüber, ob bei Übergabe auch der Schwanz gefehlt hatte und die Schnauze eingedrückt war ..)
Die Dinge sind nicht immer so einfach, dass es erlaubt wäre, nach "hin oder her" zu gewichten!
Ich kenne das neue FamFG nicht gut genug, um sagen zu können: hier liegt ein Vergleich mit den oder den Folgen vor.
Du hattest doch schon immer vor, Jura zu studieren
Dann kümmere Dich doch mal um die Rechtslage ...