Ergänzend zu @Ibykus Vorschlag:
Zitat:BeckRS 2013, 04082Stellt sich die Frage, ob aus dem "1. Gerichtsteil" eine Beteiligtenstellung des JA ableitbar ist.
OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.11.2012 - 1 WF 294/12
Normenkette: BGB §§ 1631 Abs. 1, 1632 Abs. 2, FamFG §§ 86 Abs. 1, 89, 156 Abs. 2
Leitsätze:
1. Im Rahmen der Vollstreckung eines gerichtlich gebilligten Vergleichs i. S. v. § 156 Abs. 2 FamFG kann Ordnungsgeld auch gegen das Jugendamt festgesetzt werden, wenn dieses förmlicher Beteiligter ist und dem Vergleich zugestimmt hat. (amtlicher Leitsatz)
2. .......
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #