01-04-2013, 22:17
Diese betriebliche Altersvorsorge in eine Pensionskasse läuft schon länger.
Anstatt der vermögenswirksamen Leistungen kann man nun einen Betrag des AG dort einzahlen mit dem Vorteil, dass auf diesen Betrag keine Sozialversicherung und Steuern anfallen.
Das ist der Grundbetrag.
Zusätzlich kann man jedes Jahr wählen, ob man das Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch "umwandeln", also einzahlen will mit einem entsprechenden Bonus oder bis zu 1.600€ zusätzlich von seinem Gehalt oder die Obergrenze von 4%.
Unterhalt wurde bei mir ja bis jetzt nur vom geg. Anwalt gefordert, es ist nichts tituliert, geurteilt oder beschlossen. Nach meiner Berechnung wäre ich aktuell kein Mangelfall sondern knapp drüber, nach Berechnung des Anwalts wäre ich ein Mangelfall und hätte eh nur den Selbstbehalt.
Da ist nun die Frage, ob ich alles soweit es geht in die Altersvorsorge "rette". Muss den Antrag morgen abgeben.
Anstatt der vermögenswirksamen Leistungen kann man nun einen Betrag des AG dort einzahlen mit dem Vorteil, dass auf diesen Betrag keine Sozialversicherung und Steuern anfallen.
Das ist der Grundbetrag.
Zusätzlich kann man jedes Jahr wählen, ob man das Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch "umwandeln", also einzahlen will mit einem entsprechenden Bonus oder bis zu 1.600€ zusätzlich von seinem Gehalt oder die Obergrenze von 4%.
Unterhalt wurde bei mir ja bis jetzt nur vom geg. Anwalt gefordert, es ist nichts tituliert, geurteilt oder beschlossen. Nach meiner Berechnung wäre ich aktuell kein Mangelfall sondern knapp drüber, nach Berechnung des Anwalts wäre ich ein Mangelfall und hätte eh nur den Selbstbehalt.
Da ist nun die Frage, ob ich alles soweit es geht in die Altersvorsorge "rette". Muss den Antrag morgen abgeben.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.