02-04-2013, 10:10
Ob die weg ist, ist noch nicht raus. Die Ex muss ihn explizit beantragen, wenn die Ehedauer unter drei Jahren lag. Weiss sie überhaupt davon? Weiterhin ist vielleicht bei der kurzen Zeit auch die Ausgleichssumme gering, auch dann kann der Versorgungsausgleich unterbleiben. Nur grobe Unbilligkeit wird hier wohl kein Grund sein.