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Gehalt in betriebliche Altersvorsorge einzahlen - unterhaltsmindernd?
#10
(02-04-2013, 08:29)blue schrieb:
(01-04-2013, 22:17)DerArsch schrieb: Diese betriebliche Altersvorsorge in eine Pensionskasse läuft schon länger.
Bis zum Stichtag des Scheidungsantrages ist die Hälfte weg. Wenn Du danach bis 4% aufstocksts, müßte das unangetastet bleiben. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass Du mit 1800 netto ein Mangelfall wirst.

Da ich ja nach letztem Jahr berechnet wurde mit 2200 netto schon.

Und da Frau ja gleich mal die Arbeitslosigkeit gewählt hat, bei der Berechnung aber ihr Einkommen noch ran gezogen wurde und dies evtl. jetzt geändert werden könnt reden wir über mehr als 1100 € Unterhalt.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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AW: RE: Gehalt in betriebliche Altersvorsorge einzahlen - unterhaltsmindernd? - von Antragsgegner - 02-04-2013, 22:22

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