03-04-2013, 14:37
Nachdem du eine EV abgegeben hast, steht dein Name in allen Auskunftsdateien und du darfst keine Kredite mehr aufnehmen.
Das gilt auch schon, wenn dir Haft angedroht wird.
Wenn du die EV verweigerst, droht Erzwingungshaft, allerdings muss der Gläubiger dafür die Kosten tragen, wenn bei dir nichts zu holen ist, aber angedroht wird auch jeden Fall.
Das gilt auch schon, wenn dir Haft angedroht wird.
Wenn du die EV verweigerst, droht Erzwingungshaft, allerdings muss der Gläubiger dafür die Kosten tragen, wenn bei dir nichts zu holen ist, aber angedroht wird auch jeden Fall.