03-04-2013, 15:38
(03-04-2013, 13:38)Jessy schrieb:(03-04-2013, 13:33)beppo schrieb:(03-04-2013, 13:08)Jessy schrieb: Die KM bezieht ALG II,Das passt nicht so richtig zusammen.
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(durch Erbschaft eigenes großes Haus mit sehr großem Grundstück,
Wie soll das gehen?
Das Haus gehört ihrem Mann, sorry für die ungenaue Ausdrucksweise.
Der Mann bildet dann jedoch zusammen mit deiner Ex eine Bedarfsgemeinschaft. D.h., es ist irrelevant, ob er oder sie die Hütte nebst großem Grundstück geerbt hat. Beide werden in einen ALG II Topf geschmissen. Vermögen, hier das Haus und Grundstück sind i.d.R. zu verwerten, es sei denn, selbiges hat einen niedrigen Wert und wenige m2, sodass die Immo als selbst genutztes Eigenheim bestehen bleiben kann.