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Unterhalt jenseits der DDT Stufe 10 - (noch) fiktiver Fall
#12
(03-04-2013, 13:38)Jessy schrieb: Bzw. - hat es dazu auch irgendwo eine Rechtsvorschrift?
Nein, so wie es zum gesamten Unterhalt oberhalb der Zeile 1 keinerlei Rechtsvorschriften gibt.
Nur selbstgefällige Angewohnheiten der Gerichte.
Der von dir genannte Text im Anhang der DT ist aber an sich nur so zu verstehen:

Mehr als DT10 gibt es nur, wenn das im Einzelfall erforderlich ist.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt jenseits der DDT Stufe 10 - (noch) fiktiver Fall - von beppo - 03-04-2013, 17:34

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