03-04-2013, 17:50
(03-04-2013, 13:08)Jessy schrieb: (Und ja, ich weiß - das wäre ein "Luxusproblem". Recht und Gerechtigkeit werden aber nicht relativ, "nur" weil es um höhere Summen geht.)
Danke für Meinungen, Einschätzungen, Fachwissen.
@Jessy
Oberhalb DDT 10 besteht Beweislastumkehr. Das heisst, das Kind muss beweisen, dass es mit DDT nicht auskommt, weil es andere Ansprüche hat, die einen höheren KU notwendig machen.
Wir hatten hier mal einen Thread über den Unterhaltsanspruch eines Kindes von Dieter Bohlen.
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...ter+bohlen
Meiner Meinung nach hätte es den Klavierunterricht nicht durchbekommen, wenn sich Dieter Bohlen als Vater nicht vollkommen abgeseilt hätte.
Aber selbst da waren es am Ende "nur" 1500 €
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.