03-04-2013, 19:59
http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#pleite
Insbesondere:
Jugendämter und Ex-Partnerinnen setzen gegen den "Unwilligen" den finalen Todesschuss mit Lohn-, Konten- und Sachpfändung ein, erzwingen durch deren Erfolglosigkeit in 70% aller Fälle eine Vermögensauskunft (früher: Eidesstattliche Versicherung, vorher: Offenbarungseid). Bei einer Kontenpfändung sollte man sofort zum Vollstreckungsgericht (Amtsgericht), um einen pfändungsfreien Betrag festsetzen zu lassen. Mitbringen: Gerichtsurteil oder Titel über Unterhalt, Ausweis, Gehaltsnachweise über 12 Monate, Kontoauszüge, Aufstellung der Unterhaltszahlungen und eignen Fixkosten.
Insbesondere:
Jugendämter und Ex-Partnerinnen setzen gegen den "Unwilligen" den finalen Todesschuss mit Lohn-, Konten- und Sachpfändung ein, erzwingen durch deren Erfolglosigkeit in 70% aller Fälle eine Vermögensauskunft (früher: Eidesstattliche Versicherung, vorher: Offenbarungseid). Bei einer Kontenpfändung sollte man sofort zum Vollstreckungsgericht (Amtsgericht), um einen pfändungsfreien Betrag festsetzen zu lassen. Mitbringen: Gerichtsurteil oder Titel über Unterhalt, Ausweis, Gehaltsnachweise über 12 Monate, Kontoauszüge, Aufstellung der Unterhaltszahlungen und eignen Fixkosten.