(03-04-2013, 21:52)Jessy schrieb: Heißt dass, man verschafft dem minderjährigen Kind quasi ein eigenes Einkommen, so dass überhaupt kein Unterhaltsanspruch entsteht?Genau. Wo kein Bedarf, da kein Anspruch.
Einkommen des Kindes wird allerdings (nach Abzug von Freibeträgen) je zur Hälfte auf den Barunterhalt und zur Hälfte auf den Betreuungsunterhalt angerechnet.
Es gibt Kinder, die besitzen z.B. Aktienvermögen (bis Volljährigkeit durch Treuhänder verwaltet) mit regelmäßigen Dividenden = Einkommen. Oder Unternehmen sind im Besitz von Familienstiftungen/-Holdings, die "nicht Tätige" Abkömmlinge mit prozentualen Gewinnanteilen auszahlen, etc. Oder Omi hat den Enkeln ein Mietshaus vererbt...
Etwas profaner ist dann schon die Ausbildungvergütung des 15jährigen Lehrlings oder Einnahmen aus Mini-Casting-Show und Fotoshootings mit Kindern.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #