04-04-2013, 16:35
Wenn Töchterchen nicht gerade selbst als Kundin beim örtlichen Jobcenter anhängig ist, wird sie sicherlich eine entsprechende Auskunftsforderung erhalten haben. Aber beim Unterhalt für Eltern gibt es ja keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, also keine Verpflichtung für das Rotlichgewerbe.
Na immerhin könnte Omi noch mit strengem Blick als Türsteherin arbeiten
Na immerhin könnte Omi noch mit strengem Blick als Türsteherin arbeiten