04-04-2013, 18:35
Ich würde das ja ganz simpel beantworten: Dafür das Kind zurückzuschicken spricht in diesem Fall absolut überhaupt nichts. Hier ist nicht von einer vorübergehenden "Laune" des Kindes auszugehen, sondern von dem festen Willen, zukünftig den Lebensmittelpunkt beim Vater haben zu wollen. Der Vater will das auch. D.h. die Mutter muss Gründe sammeln, die dagegen sprechen.
Solange der Vater die Möglichkeit hat das Kind zu betreuen, ein Schulwechsel nicht mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, sehe ich hier keinerlei "mütterliche Handhabe" einen permanenten Wohnortwechsel des Kindes zu verhindern.
Solange der Vater die Möglichkeit hat das Kind zu betreuen, ein Schulwechsel nicht mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, sehe ich hier keinerlei "mütterliche Handhabe" einen permanenten Wohnortwechsel des Kindes zu verhindern.