(04-04-2013, 14:01)sorglos schrieb: Jedoch ist es ratsam Titel auf 2 Jahre zu befristen, weil alle 2 Jahre neue Auskunft verlangt werden kann.
Genau aus diesem Grund würde ich den Titel nicht auf zwei Jahre befristen:
Wenn kein Titel mehr existiert (da Titel befristet) MUSS sie tätig werden.
Existiert hingegen ein Titel (da - abgesehen von der 18 Jahre Grenze - nicht befristet) KANN sie tätig werden.
Außerdem streitet Ihr Euch im zweiten Fall nur um den Differenzbetrag (also das, was sie zum bisherigen Titel mehr haben möchte) und nicht um den Gesamtbetrag.
Simon II