04-04-2013, 19:06
(04-04-2013, 18:40)Simon ii schrieb:Genau aus diesem Grund könnte man aber jetzt direkt vor Gericht gezwungen werden, wodurch dann wieder Mehrkosten (Anwaltspflicht!) entstehen würden.(04-04-2013, 14:01)sorglos schrieb: Jedoch ist es ratsam Titel auf 2 Jahre zu befristen, weil alle 2 Jahre neue Auskunft verlangt werden kann.
Genau aus diesem Grund würde ich den Titel nicht auf zwei Jahre befristen: