04-04-2013, 19:21
Mein Rat wäre ebenfalls deine beruflichen Aufwände genau berechnen zu lassen und das dann schnell beim Notar auf 100% titulieren zu lassen für zwei Jahre.
Du kannst dann noch der Dame vom Amt mitteilen das sie gerne wegen dem Differnzbetrag klagen kann, denn vor Gericht wird anders als beim JA genauer gerechnet.
Wenn das alles durch ist, stellst du noch einen Antrag auf Wohngeld und eventuell Aufstockung nach SGB II, berücksichtigst dabei deine Betreuung des Kindes in der Umgangszeit. Stichwort temporäre Bedarfsgemeinschaft.
Du kannst dann noch der Dame vom Amt mitteilen das sie gerne wegen dem Differnzbetrag klagen kann, denn vor Gericht wird anders als beim JA genauer gerechnet.
Wenn das alles durch ist, stellst du noch einen Antrag auf Wohngeld und eventuell Aufstockung nach SGB II, berücksichtigst dabei deine Betreuung des Kindes in der Umgangszeit. Stichwort temporäre Bedarfsgemeinschaft.