04-04-2013, 20:47
EP,
das steht da nur -leider- nicht:
Sondern:
(3) Mehrere gleich nahe Verwandte haften anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Der Elternteil, der ein minderjähriges unverheiratetes Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes.
Es wäre ja zu wünschen. dass deine Interpretation so wäre
- Das würden dann allerdings zu viele Einzelfallbetrachtungen
Nehme ich mal an,
lasse mich aber gerne belehren.
Auch in Futur Präsenz ;-)
das steht da nur -leider- nicht:
(04-04-2013, 18:49)Episches Präteritum schrieb: Beide Elternteile leisten anteilig nach Einkommen/Vermögen den Barunterhalt.
Sondern:
(3) Mehrere gleich nahe Verwandte haften anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Der Elternteil, der ein minderjähriges unverheiratetes Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes.
Es wäre ja zu wünschen. dass deine Interpretation so wäre
- Das würden dann allerdings zu viele Einzelfallbetrachtungen
Nehme ich mal an,
lasse mich aber gerne belehren.
Auch in Futur Präsenz ;-)