04-04-2013, 20:55
(04-04-2013, 18:12)Ibykus schrieb: 2. was (spricht) dagegen, dass er bei seinem Vater bleiben darf?
Das Kind ist wegen seines Alters (knapp 12) und aufgrund seiner geistigen Entwicklung durchaus zu einer ernstlichen Willensbildung und Willensäußerung in der Lage. Es besteht deswegen nach allgemeiner und unbestrittener Rechtsauffassung die Notwendigkeit, es hinsichtlich der zu entscheidenden Sachlage persönlich anzuhören um seine eigenen Wünsche und Vorstellungen in den Rechtsfindungsprozess einfließen zu lassen.
Bereits aus der nachhaltigen Weigerung des Kindes, zu seiner Mutter zurück zu wollen, ist das Verbleiben bei seinem Vater ausreichend veranlaßt.
Eine Rückkehranordnung gegen den ernstlichen Willen eines Kindes im hier gegebenen Alter wäre ein Verstoß gegen dessen Persönlichkeitsrecht, der mit dem Kindeswohl nicht zu vereinbaren ist. Der Schutz des Persönlichkeitsrechts des Kindes ist unter diesen Umständen der Vorrang vor dem Elternrecht der Kindesmuter einzuräumen.
Basta
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