05-04-2013, 00:10
Selbst bei erheblichen Kommunikationsschwierigkeiten erachtet es der Gesetzgeber für zumutbar, die Eltern durch die Festlegung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu verpflichten, sich im Interesse ihres Kindes zu verständigen.
http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=14
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