05-04-2013, 08:05
(04-04-2013, 20:55)Ibykus schrieb: Eine Rückkehranordnung gegen den ernstlichen Willen eines Kindes im hier gegebenen Alter wäre ein Verstoß gegen dessen Persönlichkeitsrecht, der mit dem Kindeswohl nicht zu vereinbaren ist. Der Schutz des Persönlichkeitsrechts des Kindes ist unter diesen Umständen der Vorrang vor dem Elternrecht der Kindesmuter einzuräumen.
Mit dieser Situation mußte ich ja schon mehrfach umgehen, wenn mein Sohn nach Ferien bei mir zurück zu seiner Mutter sollte. Zuletzt, am Ende der Winterferien, hatte ich 2 Stunden lang versucht, einem weinenden Kind zu erklären, dass es besser sei, wenn wir das Gerichtsverfahren nicht stören und dass der ausgefallene Gutachtertermin bestimmt in den Osterferien nachgeholt würde. Ein wichtiges Element dabei war, dass ich ihm versprechen mußte, dem Gericht zu sagen, dass er möchte, dass es schnell geht. Er hatte sich dann darauf eingelassen und nach 6 Stunden Rückfahrt hatte ich mich von einem sehr geknickten Kind verabschiedet.
Ich hatte ja schon berichtet, dass die Mutter ihn zu Beginn der Osterferien gefaltet hatte. Das hatte ihn ziemlich wütend gemacht, sodaß er sofort sagte: "Diesmal fahre ich nicht zurück..." Das erzählte er dann hier auch Freunden und Bekannten. Es nutzte auch nicht viel, wenn ich ihm erklärte, dass wir uns Ärger einhandeln, wenn er einfach hierbleibt.
Am Abreisetag meinte er dann: "Ich will nicht weg und Aufstehen werde ich schon gar nicht!" Ich habe ihm dann noch mehrmals die Situation klargemacht und dass es Zeit würde, weil wir ja noch 6 Stunden Fahrt vor uns hätten... er war nicht zu bewegen aufzustehen.
Kann schon sein, dass ich diesmal nicht so überzeugend war: Denn ich war selbst nicht mehr überzeugt, dass das Verfahren entsprechend den Intentionen des §155FamFG betrieben wurde: Ein Gutachtertermin war trotz meiner Bitte um Beschleunigung an das Gericht mit dem Hinweis auf den Wunsch meines Sohnes nicht zustande gekommen. So konnte ich auf die inzwischen fast bei jedem Kontakt mit meinem Kind von diesem gestellte Frage: "Wie lange dauert das denn noch?" antworten: "Ich weiß es nicht..." Und mein Angebot, nochmals bei Gericht anzurufen, hatte ein "Das bringt ja doch nichts..." als Antwort.
Jedenfalls habe ich ihn nicht bewegen können. Möglicherweise wäre mir der Aufbau von weiterem Druck möglich gewesen: Nur, wie will man als Vater ernstgenommen werden, wenn man über die Ansichten seines Kindes einfach wegbügelt?
Wer nicht taktet, wird getaktet...