05-04-2013, 10:57
(04-04-2013, 19:06)blue schrieb: Genau aus diesem Grund könnte man aber jetzt direkt vor Gericht gezwungen werden, wodurch dann wieder Mehrkosten (Anwaltspflicht!) entstehen würden.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Egal, ob befristet oder nicht, kann die JA-Tante nur den Differenzbetrag einklagen.
Ich bleibe dabei, daß eine Befristung (abgesehen von der 18-Jahre-Grenze) nicht sinnvoll ist. Die Gründe habe ich weiter oben dargelegt.
Simon II