05-04-2013, 10:57
Es geht auch anders. Ich bekam die Unterlagen eines Kollegen auf den Tisch. Folgender Stand: 6.000,- € Unterhaltsschulden; Unterhalt für 2 Kinder nach Titel insgesamt 172,- €. Der Kollege war auf Hartz IV und hatte praktisch nie gearbeitet und nie etwas gezahlt. Er wurde fiktiv verurteilt. Nun arbeitet er als Bauhelfer - ziemlich harter Job - und verdient netto ca. 1.600,- €.
Ich habe das Jugendamt angerufen, damit der Kollege nicht gepfändet wird. Folgendes Ergebnis: Jugendamt hat auf Pfändung und Zwangsmassnahmen verzichtet, wenn der Unterhalt in voller Höhe plus Schuldentilgung von 150,- € gezahlt werden, macht also 322,- € pro Monat. Jugendamt verzichtet auf die Neuberechnung des Unterhaltes aufgrund des Einkommens von 1.600,- €. Das habe ich schriftlich vom Jugendamt bekommen.
Dieser Deal mit dem Jugendamt ist deshalb vernünftig, weil beide Seiten damit Leben können. Der Kollege kann nun wieder ein Konto eröffnen und das Jugendamt sieht recht ordentlichen Unterhalt. Ich muss dazu sagen, dass die Mitarbeiterin vom Jugendamt am Anfang des Gespräches mit Strafanzeige gegen den Kollegen drohte und als ich ihr sagte, dass ich selbst schon 2 Anzeigen hatte und dass das alles heiße Luft war, wurde sie ruhiger und kooperativ, bis sie dann auf meinem Vorschlag einging. Das zeigt letztlich auch, dass nur Sachkundige mit dem Jugendamt verhandeln sollten.
Nun hat der Kollege noch 15.000,- € Schulden bei einer Bank. Nun verhandelt ein Anwalt diese Summe auf 3.000,- € herunter. Wenn die Bank nicht einsteigt, dann geht der Kollege in die private Insolvenz und ich lasse seinen Lohn vom Jugendamt sofort pfänden und die Bank geht komplett leer aus. Ein schönes Druckmittel gegen die Bank. Da der Kollege noch unter 30 Jahre alt ist, lohnt es sich aufzuräumen.
Ich habe mir mal die Mühe gemacht, um nicht nur zu helfen, sondern mal zu sehen, ob auf Verhandlungen etwas zu erreichen ist. Die harte Tour kann man immer noch fahren. Bis jetzt sieht es aber ziemlich gut aus.
Ich habe das Jugendamt angerufen, damit der Kollege nicht gepfändet wird. Folgendes Ergebnis: Jugendamt hat auf Pfändung und Zwangsmassnahmen verzichtet, wenn der Unterhalt in voller Höhe plus Schuldentilgung von 150,- € gezahlt werden, macht also 322,- € pro Monat. Jugendamt verzichtet auf die Neuberechnung des Unterhaltes aufgrund des Einkommens von 1.600,- €. Das habe ich schriftlich vom Jugendamt bekommen.
Dieser Deal mit dem Jugendamt ist deshalb vernünftig, weil beide Seiten damit Leben können. Der Kollege kann nun wieder ein Konto eröffnen und das Jugendamt sieht recht ordentlichen Unterhalt. Ich muss dazu sagen, dass die Mitarbeiterin vom Jugendamt am Anfang des Gespräches mit Strafanzeige gegen den Kollegen drohte und als ich ihr sagte, dass ich selbst schon 2 Anzeigen hatte und dass das alles heiße Luft war, wurde sie ruhiger und kooperativ, bis sie dann auf meinem Vorschlag einging. Das zeigt letztlich auch, dass nur Sachkundige mit dem Jugendamt verhandeln sollten.
Nun hat der Kollege noch 15.000,- € Schulden bei einer Bank. Nun verhandelt ein Anwalt diese Summe auf 3.000,- € herunter. Wenn die Bank nicht einsteigt, dann geht der Kollege in die private Insolvenz und ich lasse seinen Lohn vom Jugendamt sofort pfänden und die Bank geht komplett leer aus. Ein schönes Druckmittel gegen die Bank. Da der Kollege noch unter 30 Jahre alt ist, lohnt es sich aufzuräumen.
Ich habe mir mal die Mühe gemacht, um nicht nur zu helfen, sondern mal zu sehen, ob auf Verhandlungen etwas zu erreichen ist. Die harte Tour kann man immer noch fahren. Bis jetzt sieht es aber ziemlich gut aus.