05-04-2013, 17:39
Der Gerichtsvollzieher pfändet neben Bar- und Buchgeld nur das, was er auch zu Geld machen kann. Normale Möbel kosten mehr Transportaufwand, als was sie einbringen.
Es macht Sinn, dass bei allen Gegenständen, die potentiell pfändungsgefährdet sind ein Eigentumsnachweis deiner Partnerin vorliegt, also Kaufbeleg o.ä.
Wenn der GV sowas pfändet muss sie dann mit viel Aufwand widersprechen, ggf. sogar klagen. Besser im Vorfeld vermeiden.
Ansonsten mit dem GV lieb umgehen, die letzte Kanne Kaffee und Kekse mit ihm teilen, ihn in ein langes Gespräch verwickeln, ihm seine kostbare Zeit stehlen...
Es macht Sinn, dass bei allen Gegenständen, die potentiell pfändungsgefährdet sind ein Eigentumsnachweis deiner Partnerin vorliegt, also Kaufbeleg o.ä.
Wenn der GV sowas pfändet muss sie dann mit viel Aufwand widersprechen, ggf. sogar klagen. Besser im Vorfeld vermeiden.
Ansonsten mit dem GV lieb umgehen, die letzte Kanne Kaffee und Kekse mit ihm teilen, ihn in ein langes Gespräch verwickeln, ihm seine kostbare Zeit stehlen...