05-04-2013, 21:47
(05-04-2013, 13:26)Petrus schrieb:@Petrus: Du hattest den 2. Satz von Dino weggelassen. DAS ist das A und O!(05-04-2013, 13:20)Leutnant Dino schrieb: Kindesunterhalt ist irgendwo noch verkraftbar.Das hängt von der Höhe ab und davon, wie die Beziehung zum Kind per Ordre Mufti durch die Behörden und Mutti gestaltet wird. Wer ein Kind in die Welt setzt muss sich um das Kind kümmern - das ist klar. Aber alles muss vernünftig und im Rahmen bleiben und die Vaterschaft muss gelebt werden können.
Die Höhe des KU ist eigentlich klar. Wenn jedoch noch die Arge auf einen zukommt, weil die Ex ja auch noch was zu bekommen hat, dann fängt es an "unübersichtlich" für einen Vater zu werden.
Dieser mag ja evtl. die Verantwortung für seine Straftat nach 170StGB noch verantworten wollen/möchten.
Wenn dann allerdings noch die Ansprüche für eine unsägliche Ex hinzukommen, dann ist die Welt für ein eventuelles "Austicken" sehr offen!
Seit 1860 bin ich der Meinung, dass die Welt (zu wenige Kinder in Deutschland) ganz anders aussehen würde, wenn die Ex keinen TU/EU/BU/AU etc... für sich beanspruchen könnte!