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Trennungsunterhalt für Arbeitsunwillige
#1
Hallo zusammen,

in Kürze habe ich die Verhandlung zum Thema Trennungsunterhalt.

Ich durfte letzte Woche wiederholt meine Gehaltsabrechnungen per Anweisung seitens des Gerichtes aushändigen, da man davon ausgeht, dass ich zuletzt eine Gehaltserhöhung bekommen habe was wiederum zu einer neuen Berechnungsgrundlage führt.

Das entspricht der Wahrheit. Ich habe eine Erhöung von 600,- erhalten.

Nun meine Frage?

Nachdem meine EX das Arbeiten für eine Qual hält und weiterhin ausschließlich auf 19,25 Stunden in der Nachtschicht arbeitet, bin ich jetzt am überlegen ob man Ihr nicht eine Stundenerhöhung auferlegen könnte.

Ich sehe da zwei positive Aspekte für mich!

1. ich kann das Umgangsrecht neu im Hauptsacheverfahren verhandeln lassen, da Madame stets in Ihren Diensten unsere Tochter entweder wie schon öfters beschrieben von einer alten Dame zuhause betreuen lässt oder- und das ist der Punkt wo ich emotional reagiere, unser Kind bei fremden Personen nächtigen lässt anstatt bei Ihrem Vater!!

Das Kind ist 8 Jahre alt und fängt an zu hinterfragen und zu intervenieren!

Was ratet Ihr mir? Hat es einen Sinn den Gedanken weiter zu gehen oder ist es vergebene Lebensmühe?

Viele Grüße

Knecht
2. der Trennungsunterhalt minimiert sich und ich habe eine halbwegs vernünftige Zukunfstplanung vornehmen.
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Nachrichten in diesem Thema
Trennungsunterhalt für Arbeitsunwillige - von Knecht - 09-04-2013, 11:28
RE: Trennungsunterhalt für Arbeitsunwillige - von Ibykus - 11-04-2013, 11:40

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