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Betreuter Umgang und Probleme damit
#28
(01-04-2013, 17:22)Schlumpf schrieb:
(01-04-2013, 16:59)p schrieb: Was genau hat das Gericht gesagt,
Nicht öffentliche Sitzung vom....

Beschluß in der Umgangssache........

Gegenwärtig: Richter.....
Betroffene, Antragstellerin, Verfahrensbeiständin, Antragsgegner....
vom Jugendamt: Frau....
der Verfahrensbeistand Frau...

"Nach ausführlicher Erörterung schließen die Parteien folgende Vereinbarung:
Der Umgang des Antragsgegners mit dem Kind ....wird in Abänderug der Vereinbarung vom .....wie folgt geändert:

Einmal wöchentlich für 2 Stunden begleitet. Die Durchführung und Organisation des Umganges übernimmt das Jugendamt.
Laut diktiert, nochmals vorgespielt und genehmigt.

B.u.V.: Das Gericht macht sich die vorstehende Vereinbarung zu Eigen.

Hi,

ich bin zwar neu hier, aber mal eine Frage? War bei der Verhandlung kein Anwalt deinerseits zugegen?

Mit diesem Beschluss hast du förmlich folgendes ausgelöst:

1. Du gabst indirekt zu ein Sexualtriebtäter zu sein
2. Du hast dich der Maschinerie von Jugendamt und Familiengericht ausgeliefert
3. Dein Umgangsrecht wurde auf lächerliche 2 Stunden wöchentlich begrenzt, bei dem nun auch noch eine assoziale Tante vom Jugendamt bzw. anhängender Institution daneben sitzen haben wirst.

Du wirst jetzt erstmal keinerlei rechtlichen Mittel haben, um dass Jugendamt zu einer schnelleren Lösung bewegen zu können. Das Jugendamt arbeitet hier (sogar zu dem Vorteil der KM) konkret richtig, auch wenn es dir nicht schmecken wird. Das Jugendamt selbst wird die Betreuung des begleitenden Umgangs nicht übernehmen, sondern dies an eine entsprechende Institution weitergeben. Hierzu muss von seitens der Komune, Stadt oder Regionalverband zuerst über die Kosten entschieden werden. Dies kann schon mal 3-4 Wochen dauern!

Jugendamt selbst sieht in dir nur eine arbeitstechnische Belastung, die permament den Seelenfrieden der Mittagspause stört. Umso mehr du dort anrufst, umso mehr gehst du dieser Seelenhändlerin auf die Eierstöcke und desto mehr sympathisiert sie mit der KM.

Du hast nun 2 Möglichkeiten:

1. Du nimmst das Spiel so hin und erfreust dich pro Jahr an einer Steigerung von 1er Stunde Umgangsrecht und darfst jeden Scheiß beim Jugendamt erbetteln, oder aber

2. Du nimmst das Spiel selbst in die Hand, beantragst vor Gericht eine Abänderung des bisherigen Umgangsrecht und klagst dich solange durch, bis du ein Gericht findest das:
  • deiner Meinung ist
  • in dir keine Gefährdung des Kindeswohls sieht
  • sogar der Meinung ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht
  • wenn JA anderer Meinung ist, Gutachter bestellen der attestiert, dass du eben kein Triebtäter und Schläger bist.

Wenn du deinen Sohn sehen willst, ihn gerne hast und bereit bist dafür einiges zu tun, dann solltest du auch direkt von Anfang an die schweren Geschütze auffahren und zeigen, dass dir dein Sohn nicht egal ist und weiterhin einen gescheiten Anwalt nehmen, der deiner Meinung ist und mit dir durch Dick und Dünn geht.

Wenn du jedoch Nr. 1 in Betracht ziehst, kannst du den Umgang sofort einstellen, denn 2. Stunden Umgang die Woche ist für das Kind ja fast noch schlimmer, als gar kein Umgang mit dem Vater.
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RE: Betreuter Umgang und Probleme damit - von iglu - 10-04-2013, 20:56
RE: Betreuter Umgang und Probleme damit - von Antiworld - 11-04-2013, 05:24
RE: Betreuter Umgang und Probleme damit - von iglu - 10-04-2013, 21:39
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RE: Begleiteter Umgang, gibt es Standarts - von iglu - 07-04-2013, 19:39
RE: Vorgehensweisen, wenn das Jugendamt Umgangstermine nicht organisieren kann - von pdiddy - 09-04-2013, 11:50

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