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Hauptverhandlung Unterhaltsabänderung krank melden
#14
(18-03-2013, 08:50)Blumentopferde schrieb: - schleichende Manipulation der Kinder bis zum Umgangsboykott.
- Exe verweigert Auskünfte zu den Kindern.
- Arbeitsunfähig
Eine saubere Historie. Bei Umgangsboykott und Auskunftsverweigerung, kann man den Unterhalt einstellen und den Mindestbetrag auf ein Sperrkonto einzahlen, bis das wieder klappt.

(18-03-2013, 08:50)Blumentopferde schrieb: - Anwalt rät zur Unterhaltsänderungsklage. Termin in 4 Wochen.
- ich keine Lust auf die Verhandlung
Das Lust-Prinzip zählt nicht. Ich würde hingehen und den jämmerlichen Eindruck hinterlassen, den alle sehen wollen. Vielleicht kannst Du Dich von irgendjemandem im Helfer-Outfit vom RK, ASB oder ähnliches bis vor die Tür des Gerichtssaals begleiten lassen - eine Sauerstoffmaske wäre auch eindrucksvoll aber eventuell etwas übertrieben.

Dann Immer schön 'ja' sagen und den Anwalt den Rest machen lassen.
https://t.me/GenderFukc
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RE: Hauptverhandlung Unterhaltsabänderung krank melden - von Petrus - 09-04-2013, 14:17

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