09-04-2013, 14:17
(18-03-2013, 08:50)Blumentopferde schrieb: - schleichende Manipulation der Kinder bis zum Umgangsboykott.Eine saubere Historie. Bei Umgangsboykott und Auskunftsverweigerung, kann man den Unterhalt einstellen und den Mindestbetrag auf ein Sperrkonto einzahlen, bis das wieder klappt.
- Exe verweigert Auskünfte zu den Kindern.
- Arbeitsunfähig
(18-03-2013, 08:50)Blumentopferde schrieb: - Anwalt rät zur Unterhaltsänderungsklage. Termin in 4 Wochen.Das Lust-Prinzip zählt nicht. Ich würde hingehen und den jämmerlichen Eindruck hinterlassen, den alle sehen wollen. Vielleicht kannst Du Dich von irgendjemandem im Helfer-Outfit vom RK, ASB oder ähnliches bis vor die Tür des Gerichtssaals begleiten lassen - eine Sauerstoffmaske wäre auch eindrucksvoll aber eventuell etwas übertrieben.
- ich keine Lust auf die Verhandlung
Dann Immer schön 'ja' sagen und den Anwalt den Rest machen lassen.
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