10-04-2013, 09:40
Ich denke ´mal, ich bleibe bei dem, was ich in den Umgangsverfahren schon immer gesagt habe: Wo das Kindeswohl dem Kindeswillen nicht entgegensteht, müsste es schon gravierende andere Gründe auf Elternseite geben, dem Kindeswillen nicht zu folgen.
Hier konkret: Was gerät bei mir für das Kind zum Nachteil, wenn es entsprechend seinem Willen bei mir bleibt?
Dann muß man sich mit der EV an sich auch nicht wirklich auseinandersetzen.
Ob mein Vorgehen offensiv war, weiss ich nicht. Gestartet war ich ja mit der Absicht, mit Hilfe des Jugendamtes die familiäre Situation im Haushalt der Mutter für mein Kind erträglich zu gestalten. Was dann kam, war an sich den für mich unglaublich zähen, wenig zielführenden und nicht an kindlichen Bedürfnissen orientierten Abläufen geschuldet, die ihrerseits zu einer zusätzlichen Belastung für mein Kind wurden. Aber ich glaube schon, dass es konsequent ist, jetzt die ABR-Übertragung auf mich zu beantragen - allein, um nicht noch mehr Entwicklungszeit meines Sohnens zu verplemmpern.
Hier konkret: Was gerät bei mir für das Kind zum Nachteil, wenn es entsprechend seinem Willen bei mir bleibt?
Dann muß man sich mit der EV an sich auch nicht wirklich auseinandersetzen.
Ob mein Vorgehen offensiv war, weiss ich nicht. Gestartet war ich ja mit der Absicht, mit Hilfe des Jugendamtes die familiäre Situation im Haushalt der Mutter für mein Kind erträglich zu gestalten. Was dann kam, war an sich den für mich unglaublich zähen, wenig zielführenden und nicht an kindlichen Bedürfnissen orientierten Abläufen geschuldet, die ihrerseits zu einer zusätzlichen Belastung für mein Kind wurden. Aber ich glaube schon, dass es konsequent ist, jetzt die ABR-Übertragung auf mich zu beantragen - allein, um nicht noch mehr Entwicklungszeit meines Sohnens zu verplemmpern.
Wer nicht taktet, wird getaktet...