10-04-2013, 09:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-04-2013, 09:41 von Clint Eastwood.)
Deine zukünftige Exe hat einen Anspruch darauf, die Hälfte des Zugewinns des Bausparvertrages vom Zeitpunkt der Heirat bis zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages. (Falls ihr bei der Heirat nichts Gegenteiliges vereinbart habt)
Beispiel:
Du hast bis 2010 - 10000 Euro eingezahlt. --> bleibt Deins.
Du hast 2010-2013 3000 Euro eingezahlt.
--> Zugewinn 3000 Euro.
1500 davon bekommt Deine Ex beim Zugewinn.
Solltest Du den Scheidungsantrag noch nicht erhalten haben bzw. beantragt haben UND weiß Deine Exe nichts von dem Bausparer --> auflösen, es sei denn, Du verlierst dadurch mehr als 1500 Euro (was zum Beispiel bei einer LV der Fall wäre).
Habt Ihr Kinder? Arbeitet Deine Noch-Frau?
Gegen die Wand fahren "lohnt" sich nur, wenn dauerhafte Unterhaltszahlungen für Frau und Kinder drohen.
Beispiel:
Du hast bis 2010 - 10000 Euro eingezahlt. --> bleibt Deins.
Du hast 2010-2013 3000 Euro eingezahlt.
--> Zugewinn 3000 Euro.
1500 davon bekommt Deine Ex beim Zugewinn.
Solltest Du den Scheidungsantrag noch nicht erhalten haben bzw. beantragt haben UND weiß Deine Exe nichts von dem Bausparer --> auflösen, es sei denn, Du verlierst dadurch mehr als 1500 Euro (was zum Beispiel bei einer LV der Fall wäre).
Habt Ihr Kinder? Arbeitet Deine Noch-Frau?
Gegen die Wand fahren "lohnt" sich nur, wenn dauerhafte Unterhaltszahlungen für Frau und Kinder drohen.