11-04-2013, 13:19
Nein, eine neue Klage in einem anderen Land ist nicht so einfach. Das Haager Übereinkommen ist da ziemlich klar. Es gibt viel mehr Rückführungen wie gelungene Tricks, um das Kind letztlich doch zu behalten. http://www.kindesentzug24.com/kindesruck...-nach-hku/
Ich betone erneut, dass davon klar die Fälle zu unterscheiden sind, in denen entgegen gemeinsamem Sorgerecht ein Kind ins Ausland geschafft wird. Das ist ein anderes Rechtsgebiet und berührt das Haager Übereinkommen nicht.
Ich betone erneut, dass davon klar die Fälle zu unterscheiden sind, in denen entgegen gemeinsamem Sorgerecht ein Kind ins Ausland geschafft wird. Das ist ein anderes Rechtsgebiet und berührt das Haager Übereinkommen nicht.