11-04-2013, 14:21
Die Gerichtsurteile, wo über solche Rückführungen gestritten wurde sprechen jedensfalls eine andere Sprache, OLG Stuttgart vom 22.06.2011, Az. 17 UF 150/11 fasst Möglichkeiten und Tricks gut zusammen.
Das Haager Übereinkommen ist in Fällen mit gemeinsamer Sorge höchstens für den Gerichtsstand relevant und damit ziemlich wertlos. Eine Rückführung kann man damit nicht unmitelbar anordnen.
Das Haager Übereinkommen ist in Fällen mit gemeinsamer Sorge höchstens für den Gerichtsstand relevant und damit ziemlich wertlos. Eine Rückführung kann man damit nicht unmitelbar anordnen.