11-04-2013, 14:38
Zitat:Bin 34 arbeite seit 15 jahren beim Öffentlichen Dienst, haben 2 Kinder sind 2 und 3, meine Frau ist 31 hat eine Ausbildung abgeschlossen wurde aber nicht übernommen und ist seit 10 jahren arbeitslos!Die einzige Möglichkeit den Supergau abzumildern, ist auf Freizeit zu setzen - egal wie. Manche Menschen werden unter solchen Belastungen krank. Dass Deine Frau von irgend jemandem zur Arbeit verpflichtet wird, kannst Du bei dem Alter der Kinder für die nächsten 14 Jahre vergessen. D.h. Du unterliegst nach einer Trennnung erhöhter Erwerbsobliegenheit und musst alles anstellen, um für die Ex zu arbeiten. Krank werden zählt dann auch nicht mehr - nur Mutti darf krank sein, was dann automatisch zu weiteren Kosten bei Dir führt. Wenn Dein Einkommen kurz vor oder nach der Trennung sinkt, wird man trotzdem annehmen, dass Du das leisten kannst, was Du vorher konntest und nennt das 'fiktives Einkommen'. Das Spielchen geht dann solange, bis die 14 Jahre vorbei sind und Euer jüngstes 16 Jahre alt ist - danach bleibt der Kindesunterhalt und je nach Gesetzeslage ein weiterer geringerer Unterhalt für die Ex, weil die ja niemals gearbeitet hat und es somit unbillig wäre, ihr einfach den finanziellen Support durch Dich abzustellen.
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Wegen der Arbeitszeitverkürzung kann ich mich mal schlau machen was da bei mir geht, ich habe nur zweifel das das finanziell bei uns geht, ist immerhin ein viertel meines Gehaltes und das es wirklich was bringen würde.
Abgesehen davon, kommt es bei der Trennung zur Aufteilung verfügbarer Masse. Das Geld wird abgerechnet und Deine Frau bekommt dann mit den Kindern die Wohnung mit allem, was nicht zu Deinen persönlichen Artefakten gehört und irgendwie für sie entbehrlich ist. Mein damaliger Anwalt meinte vorher zu mir: Bestellen Sie an einem Tag, zu dem Ihre Frau mit Tochter nicht zu Hause ist, einen Möbelwagen und räumen Sie die Wohnung leer. -
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