Erhöhte Erwerbsobliegenheit gibt es nur gegenüber den Kindern. Wenn man es schafft ein Jahr lang vor der Trennung auf 80% Arbeitszeit durchzuhalten UND kann mit diesem Gehalt den KU für 2 Kinder bezahlen, dann wird für den Trennungsunterhalt, Betreuungsunterhalt die Einkommensbasis dieser 80% verwendet.
Man kann sogar rotzfrech behaupten, das sei so mit der Ehefrau abgesprochen gewesen. Es interessiert den Richter nicht mehr, Basis für TU, BU etc. ist das Einkommen der letzten 12 Monate.
Zusätzlich fällt vielleicht sogar der KU eine Stufe tiefer aus.![Smile Smile](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/smile.gif)
Ist das Einkommen nicht so hoch und man muss in die Steuerklasse 1 wechseln kann es bei KU für 2 Kindern sogar so weit kommen, dass man an die Selbstbehaltgrenze rankommt. Dann gibts schon deshalb keinen TU/BU mehr. Und sobald die Ex dann Sozialleistungen bezieht muss sie sich sowieso wesentlich früher um Erwerbsarbeit bemühen, als mit Rundumversorgung durch den ExEhemann.
Bei 2500€ Netto vermindert sich das Gehalt dann z.B. auf 2100€ Netto und wenn man dann jeden Monat 250€ aus den Ersparnissen, die ja sowieso als Zugewinn geteilt werden müssten, drauf legt, merkt die Ehefrau erst mal gar nichts.
Und das was man sich ein Jahr lang von den Ersparnissen drauf legen muss, spart man hinterher mehrfach ein indem man mehr Zeit für sich und die Kinder hat, anstelle für die Ex zu buckeln. Vorbereitung ist alles. Und man muss eben auch mal genauso machen, wie es Anwälte und der Rest der Helferindustrie machen, ganz nüchtern mit den Zahlen hantieren und die Emotionen außen vor lassen.
Man kann sogar rotzfrech behaupten, das sei so mit der Ehefrau abgesprochen gewesen. Es interessiert den Richter nicht mehr, Basis für TU, BU etc. ist das Einkommen der letzten 12 Monate.
Zusätzlich fällt vielleicht sogar der KU eine Stufe tiefer aus.
![Smile Smile](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/smile.gif)
Ist das Einkommen nicht so hoch und man muss in die Steuerklasse 1 wechseln kann es bei KU für 2 Kindern sogar so weit kommen, dass man an die Selbstbehaltgrenze rankommt. Dann gibts schon deshalb keinen TU/BU mehr. Und sobald die Ex dann Sozialleistungen bezieht muss sie sich sowieso wesentlich früher um Erwerbsarbeit bemühen, als mit Rundumversorgung durch den ExEhemann.
Bei 2500€ Netto vermindert sich das Gehalt dann z.B. auf 2100€ Netto und wenn man dann jeden Monat 250€ aus den Ersparnissen, die ja sowieso als Zugewinn geteilt werden müssten, drauf legt, merkt die Ehefrau erst mal gar nichts.
Und das was man sich ein Jahr lang von den Ersparnissen drauf legen muss, spart man hinterher mehrfach ein indem man mehr Zeit für sich und die Kinder hat, anstelle für die Ex zu buckeln. Vorbereitung ist alles. Und man muss eben auch mal genauso machen, wie es Anwälte und der Rest der Helferindustrie machen, ganz nüchtern mit den Zahlen hantieren und die Emotionen außen vor lassen.