Also wenn deine Kinder bei deiner Ex leben, du also voll unterhaltspflichtig bist, dann gibt es eine erhöhte Erwerbsobliegenheit für den Kinderunterhalt. Wenn du beim kindesunterhalt zum mangelfall wirst, also nicht den vollen satz bezahlen kannst und du deine arbeitskraft nicht voll ausschöpfst, kann dir ein fiktives einkommen unterstellt werden.
Der Selbstbehalt bei KU liegt bei 1000€ und wird meist nur anerkannt, wenn du voll buckelst.
Gegenüber deiner Exfrau hast du keine erhöhte Erwerbsobliegenheit und der Selbstbehalt liegt bei 1100€. hier brauchst du nicht voll buckeln, es zählt das was in den letzten 12 Monaten der Ehe gelaufen ist.
Wenn du aber bis zur trennung 40 std gearbeitet hast und dann bei trennung runtergehst dann wird dir fiktiv unterstellt, dass du weiterhin diese summe zahlen könntest wie bei 40 std. Bist du aber schon ein jahr früher runter gegangen dann wirkt das verminderte einkommen eheprägend.
Was sie im Fall einer Scheidung macht, ist schwer vorauszusehen, wenn du Pech hast, zieht sie mal eben 500km weit weg, macht dir das Leben zur Hölle, oder wacht auf und alles wird gut. Kann man nie sagen. Ideal ist es, wenn du die Teilzeitarbeit lange genug durchgezogen hast, deine Kohle auf die Seite gebracht hast, die Bindung zwischen dir und den Kindern nachweisbar ist, du es im Griff hast deine Kinder selbständig zu betreuen, so dass du sogar ein 50:50 Wechselmodell mittragen könntest.
Wenn deine Frau bei der Scheidung feststellen muss, dass sie sowieso Sozialhilfe für sich benötigt, egal ob du nun 100€ mehr abdrückst oder nicht, wird sie normalerweise ganz schnell wieder friedlich dir gegenüber. gefährlich wird es, wenn du soviel unterhalt zahlen muss, dass sie über den sozialhilfesatz kommt und dass ihr jeder cent den du nicht zahlen musst fehlt.
Der Selbstbehalt bei KU liegt bei 1000€ und wird meist nur anerkannt, wenn du voll buckelst.
Gegenüber deiner Exfrau hast du keine erhöhte Erwerbsobliegenheit und der Selbstbehalt liegt bei 1100€. hier brauchst du nicht voll buckeln, es zählt das was in den letzten 12 Monaten der Ehe gelaufen ist.
Wenn du aber bis zur trennung 40 std gearbeitet hast und dann bei trennung runtergehst dann wird dir fiktiv unterstellt, dass du weiterhin diese summe zahlen könntest wie bei 40 std. Bist du aber schon ein jahr früher runter gegangen dann wirkt das verminderte einkommen eheprägend.
Was sie im Fall einer Scheidung macht, ist schwer vorauszusehen, wenn du Pech hast, zieht sie mal eben 500km weit weg, macht dir das Leben zur Hölle, oder wacht auf und alles wird gut. Kann man nie sagen. Ideal ist es, wenn du die Teilzeitarbeit lange genug durchgezogen hast, deine Kohle auf die Seite gebracht hast, die Bindung zwischen dir und den Kindern nachweisbar ist, du es im Griff hast deine Kinder selbständig zu betreuen, so dass du sogar ein 50:50 Wechselmodell mittragen könntest.
Wenn deine Frau bei der Scheidung feststellen muss, dass sie sowieso Sozialhilfe für sich benötigt, egal ob du nun 100€ mehr abdrückst oder nicht, wird sie normalerweise ganz schnell wieder friedlich dir gegenüber. gefährlich wird es, wenn du soviel unterhalt zahlen muss, dass sie über den sozialhilfesatz kommt und dass ihr jeder cent den du nicht zahlen musst fehlt.