11-04-2013, 21:27
(11-04-2013, 21:18)Skipper schrieb: ST,
was ich nicht begreife...
Da wird mit Dir zum Anspruch auf Leistung die Instanzen rauf und runter geklagt und die Abteilungsleiterin(Eingliederug) derselben Behörde weiß nicht, wie man Bedürftigkeit und Leistungsbezug aufgrund klarer Gesetze und Fachanweisunges der BA berechnet.
Skipper, die Dame ist nur für Eingliederung zuständig. Über Leistungsberechnung weiß sie, wie sie selber zugab, wenig.
Da haben wir den Salat aus dem Produkt der immer mehr ausufernden Arbeitsteilung...
Linke und rechte Hand...Behörde...verstehen?
Nach meiner persönlichen Meinung müsste man den ganzen Laden mit
über 90.000 Beschäftigen schliessen und ganz von vorne anfangen.
Das ist einfach nicht mehr reformierbar.
*Edit(h)* Ich vergaß: Als Optionskommune ist mein Grundsicherungsträger ja auch nicht an die fachlichen Weisungen
der BA gebunden. Was soll man machen, wenn das Landratsbüro und das Landesministerium der Rechtsaufsicht sinngemäß
schreiben: "Sie können ja klagen."