12-04-2013, 01:07
(11-04-2013, 23:49)Episches Präteritum schrieb: O-Ton des Fallmangers, "es wäre unangemessen sie aufzufordern sich aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit langer Kündigungsfrist heraus eine neue Stelle zu suchen". Sprich das Risiko Probezeit, befristeter AV ist einfach zu hoch für die ARGE.
Ich dachte auch schon daran zu fragen, wer denn haftet, wenn
mir wegen der Aufgabe eines sicheren Arbeitsverhältnisses mit anschliessend
geplatzter Festanstellung die unterhaltsbezogene Leichtfertigkeit und damit
fiktives Einkommen auf die Füsse fällt?
Aber darauf hätte ich sowieso keine, oder keine verwertbare Antwort bekommen.